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   BVerwG, 17.12.1986 - 9 B 259.86   

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BVerwG, 17.12.1986 - 9 B 259.86 (https://dejure.org/1986,11497)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1986 - 9 B 259.86 (https://dejure.org/1986,11497)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 9 B 259.86 (https://dejure.org/1986,11497)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 9 B 259.86
    Der Beigeladene übersieht, daß sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar grundsätzlich eine politische Verfolgung aus bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen herleiten kann (vgl. insoweit Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18), dies aber eine politisch motivierte Verfolgung im Einzelfall voraussetzt, die nicht als eine Maßnahme im Zuge der Bürgerkriegshandlungen anzusehen ist (vgl. bereits Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a., BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 9 B 259.86
    Der Beigeladene übersieht, daß sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar grundsätzlich eine politische Verfolgung aus bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen herleiten kann (vgl. insoweit Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18), dies aber eine politisch motivierte Verfolgung im Einzelfall voraussetzt, die nicht als eine Maßnahme im Zuge der Bürgerkriegshandlungen anzusehen ist (vgl. bereits Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a., BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86

    Asylbegründende Motivation von staatlichen Maßnahmen in einem separatistischen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 9 B 259.86
    Die Annahme einer gegen die Volkszugehörigkeit der tamilischen Volksgruppe oder gegen deren politische Überzeugung gerichteten Verfolgung ist allerdings nicht bloß eine tatsächliche Feststellung, sondern gleichzeitig auch das Ergebnis einer aufgrund festgestellter Tatsachen erfolgten rechtlichen Würdigung, deren Überprüfung dem Revisionsgericht obliegt (Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 9 C 155.86 - InfAuslR 1986, 294).
  • BVerwG, 11.07.1986 - 9 C 27.86

    Anerkennung der Tamilen im singhalesischen Siedlungsgebiet Sri Lankas als

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1986 - 9 B 259.86
    Zu Unrecht rügt der Beigeladene weiterhin eine Abweichung der Vorinstanz von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, weil nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bei einer Bürgerkriegssituation Elemente einer rassischen oder sonst asylerheblichen Verfolgung für die asylrechtliche Bewertung jedes Gewicht verlören; das Berufungsgericht habe daher in Abweichung von den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, zuletzt vom 11. Juli 1986 - BVerwG 9 C 27.86 - nicht geprüft, ob der Beigeladene mit nicht bürgerkriegsbedingten Verfolgungsmaßnahmen rechnen müsse.
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